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Computerstrafrecht Basiswissen (IT-, Online- & Urheberrecht)
Kompakt-Intensiv-Training
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Kursbeschreibung
Computer sind aus unserem täglichen Leben und Arbeitsalltag kaum noch wegzudenken. Wer regelmäßig mit Rechnern und dem Internet beschäftigt ist, benötigt neben Kenntnissen zur Hardware und Software auch ein gewisses Grundwissen zu rechtlichen Aspekten der Datenverarbeitung und im Umgang mit Computern und dem Internet.
Unsere Schulung "Computerstrafrecht Basiswissen" vermittelt Ihnen das benötigte Grundlagenwissen, damit Sie rechtlich einwandfrei und unter Beachtung der geltenden Rechtslage Ihren Rechner nutzen können.
Zunächst geben wir im ersten Teil der Schulung eine grundlegende Einführung zu diesem Thema, so dass Sie in der Lage sind rechtliche Fragestellungen zu erkennen und Ihr Handeln danach auszurichten. Im Anschluss erläutern wir die internationale Rechtslage inklusive EU-Rahmenbeschluss und Cybercrime Convention. Sie lernen Begriffe wie Betrug, Computerbetrug und Tatort nach den Paragraphen § 263 StGB und § 263a StGB kennen und erfahren was in den Paragraphen §§ 267, 268, 269 StGB als Urkundenfälschungsdelikte definiert wird.
Ein Schwerpunkt im Seminar liegt auf Straftaten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung sowie dem Ausspähen und Abfangen von Daten. Wir erklären Ihnen, was Sie unter einer Täuschung im Rechtsverkehr zu verstehen haben und welche Vergehen der Vertraulichkeitsverletzung begangen werden können.
Den Abschluss im Computerstrafrecht Seminar bilden die Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Propagandamitteln sowie die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In diesem Kursteil sind auch die Volksverhetzung, illegale Gewaltdarstellung, Beleidigungsdelikte, unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels und die Verbreitung von pornographischen Darbietungen ein wichtiges Thema. Zum Schluss gehen wir auf die Thematik des Urheberrechts und der Urheberrechtsverletzungen ein.
Während des Seminars profitieren Sie vom großen Know-how des Kursleiters, der Ihnen rechtliche Fragestellungen immer wieder anhand konkreter Fälle aus dem wirklichen Leben veranschaulicht. -
Kursinhalte
- Einführung/ Grundlagen
- Tatortbestimmung
- Internationale Rechtslage (EU-Rahmenbeschluss, Cybercrime Convention)
- Betrug (§ 263 StGB)/ Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Urkundenfälschungsdelikte (§§ 267, 268, 269 StGB)
- Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB)
- Ausspähen bzw. Abfangen von Daten sowie Vorbereitung dessen (§§ 202a, 202b, 202c StGB) und sonstige Delikte der Vertraulichkeitsverletzung (§§ 201 ff. StGB)
- Datenveränderung bzw. Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
- Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)/ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB)
- Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)
- Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste (§ 184d StGB, §§ 184 ff. StGB)
- Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB)
- Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB)/ Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB)
- Straftaten nach Urheberrecht, u.a. unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung oder auch Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung (§§ 106 ff. UrhG)
Tipp: Empfohlene Trainingsdauer für alle Kursinhalte: 1 Tag -
Voraussetzungen
Keine
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Unterrichtszeiten
(8 x 45 Minuten)
jeweils von 09.30 Uhr - 17.00 Uhr -
Vorteile
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- 15 % Rabatt bei gleichzeitiger Anmeldung von mindestens 7 Personen für ein Training oder ab der Buchung eines 6. Trainings innerhalb eines Jahres.
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Kundenbewertungen
15 Teilnehmer besuchten bereits diesen Kurs.
Abatron
, Lingner Service
, Leben Steiner
, Brigitte Kaufer
, Jonas Buchmann
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